BlowerDoor

BlowerDoor – Luftdichtheit an Gebäuden

Wir führen mit eigenem Messteam BlowerDoor Gebäudeluftdichtheitstests gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) qualifiziert durch.

Blowerdoor

Gemäß EnEV sind diese bei Nachweisen mit berücksichtigten Rechenbonus und beim Einsatz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zwingend vorgeschrieben. Die Einhaltung einer Luftwechselrate n50 kleiner 3.0 ist jedoch auch ohne Nachweis durch eine BlowerDoor – Messung bei allen anderen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben.

Wir empfehlen jedoch bei jedem anspruchsvollem Bauvorhaben – egal ob Alt- oder Neubau – einen BlowerDoor Test durchzuführen.

Mit nachgewiesener Luftdichtheit – nicht zu verwechseln mit  Atmungsaktivität – lässt sich eine Energieeinsparung von ca. 5 – 7 % des Primärenergienachweises zusätzlich gegenüber dem Rechenergebnis der EnEV-Berechnung erzielen. Vergleichen Sie das mal in 50 Jahren bei ständig steigenden Oelpreisen.

Zur Erläuterung steht Ihnen mit freundlicher Unterstützung meines Kollegen Herrn Trauernicht folgender Flyer im PDF-Format zum Download bereit.

Weitere Angaben zu unseren Preisen, freien Terminen – auch kurzfristig – und den Messvoraussetzungen können Sie per E-Mail von uns erfahren.